Kassenpatienten:
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Kassenleistung.
Osteopathische Behandlungen müssen daher nach der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) wie bei einem Privatpatienten abgerechnet werden. Nach den
Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und
dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 75,-- € und 120,-- € pro
Sitzung. Sie erhalten vor der osteopathischen Behandlung ein
detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen der DGOM und es wird auch die
Anzahl der Behandlungen vereinbart.
Seit 2012 gewähren immer mehr gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse zur osteopathischen Untersuchung und Behandlung. Voraussetzung ist ein Nachweis der osteopathischen Qualifizierung. Die im Register (siehe Ärzte- u. Therapeutensuche) der DGOM eingetragenen Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten besitzen diese von den Kassen anerkannte Qualifikation.
Den aktuellen Stand der Krankenkassen finden Sie bei osteokompass.de
Privatpatienten:
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer
osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ
(Gebührenordnung für Ärzte).