Kosten einer Behandlung
Kassenpatienten:
In Deutschland ist die Osteopathische Medizin keine Leistung der gesetzlichen Krankenakssen. Sie erhalten daher von Ihrem behandelnden Arzt eine Rechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Gegebenenfalls kann Ihre Krankenkasse freiwillig einen Zuschuss zu den Behandlungskosten gewähren. Nach den Sätzen der GOÄ ergibt sich je nach den gewählten Behandlungsmethoden und dem Zeitaufwand ein Kostensatz zwischen ca. 75,-- € und 120,-- € pro Sitzung. Sie erhalten vor der osteopathischen Behandlung ein detailliertes Informationsblatt mit den exakten Gebührensätzen der DGOM und es wird auch die Anzahl der Behandlungen vereinbart.
Seit 2012 gewähren immer mehr gesetzliche Krankenkassen Zuschüsse zur osteopathischen Untersuchung und Behandlung. Voraussetzung ist ein Nachweis der osteopathischen Qualifizierung. Die im Register (siehe Ärzte- u. Therapeutensuche) der DGOM eingetragenen Ärztinnen und Ärzte sowie Therapeutinnen und Therapeuten besitzen diese von den Kassen anerkannte Qualifikation.
Privatpatienten:
Bei Privatpatienten bezahlen die privaten Krankenversicherer osteopathische Behandlungen entsprechend der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).